... Elterngeld beantragen dagegen sehr!
Was wirbt die Bundesregierung nicht für dies Elterngeld. Und, ja! Es ist eine tolle Sache. Selbst als Vater kannst du jetzt eine Auszeit nehmen und trotzdem mit leicht reduzierten Bezügen daheim bleiben. Das wollte ich natürlich nutzen.
Zu aller erst hieß es, sich durch den Begriffsdschungel zu kämpfen. Elternzeit und Elterngeld, das ist voneinander getrennt. Du kannst Elternzeit nehmen und das sogar zeitlich unabhängig vom Elterngeld. Beachten musst du nur, dass dein Elterngeld in der Zeit angefordert wird, wo du auch Elternzeit hast. Andernfalls kommt es zu Überschneidungen mit deinem Einkommen und das wird dir natürlich vom Elterngeld wieder abgezogen. Aber dazu verdienen ist machbar. Toll! Blöd nur, dass auch diese Kohle ratzfatz wieder abgebucht wird von dem Elterngeldanspruch.
Nachdem das geklärt war, suchte ich mal Anträge für Elterngeld im Netz. In Bayern ist das ZBFS für Elterngeld zuständig. ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales heißt das. Ah, da stehen die Anträge online, per pdf geöffnet und auf Drucken geklickt! Nach annähernd 20 gedruckten Seiten schaute ich etwas verblüfft auf den Drucker, ob denn da wirklich alles nur einmal heraus kommt. Dem war so!
Nun gut. Die ganzen Vorgaben und Beiblätter erstmal durchgelesen. Was für ein Antragsmonster. Eine Lohnsteuererklärung ist ein Keks dagegen. Aber: Den Antrag gibt es auch online. Oh Glück. "Hier können Sie Ihren Antrag anlegen und zwischenspeichern, bevor er an die Behörde geht" steht da in ähnlicher Form auf der Homepage. Mach ich doch schonmal vor Geburt. Denkste. Spätestens bei Eingabe des Geburtstags ist es vorbei, denn "Geburtstage, die in der Zukunft liegen, sind nicht als Angabe erlaubt". Tja, damit war es das mit dem Gedanken, dass man sich etwas von dem Formulargeschiss in der stressigen Phase nach Geburt spart.
Nun gut. Am 5.1. war es dann soweit. Meine Tochter kam zur Welt und los ging der Antragswust. Kindergeld (super Onlineantrag - ein Lob an die Arbeitsagentur - schnelle Bewilligung - bestens!), Mutterschaftsgeld, Behördengänge etc... Und dann noch dieser Antrag mit dem Elterngeld. Die Onlinemaske ist einfach nur furchtbar. Da werden Abfragen gestellt und du bist dir nicht sicher, ist es denn nun dies oder das. Ach, das kann ich ja auch später ausfüllen. Später - denkste. Navigation im Formular ist da unmöglich. Du beginnst immer wieder von vorn, entweder mit Mutter oder Vater und klickst durch sämtliche Masken! Später... sah ich dann, dass von mir als Vater Unterlagen zum Mutterschutz gefordert werden. Quark sowas. Da hab ich wohl was falsch gemacht. Naja, nochmal durchklicken. Es lässt sich nur nichts daran ändern. Nach einigen Versuchen hab ich es dann gelassen und einen neuen Antrag angelegt und meine schon gemachten Angaben mitsamt dem bereits ausgefüllten Formular gelöscht. Übrigens sitzt unsere Elterngeldstelle im nahe liegenden Bayreuth (ich wohne östlich von München!), einzig deshalb, weil unser Kind die Idee hatte, bereits am 5. des Monats zu kommen (ist nach Tag der Geburt aufgeteilt!). Verstehe das einer. Kriegst du in Bayreuth dein Kind am 28., so musst du dich an die Elterngeldstelle in München wenden. Toll, oder?
Endlich hatte ich es dann... Eine Stunde oder sowas hab ich benötigt. Ausgedruckt und endlich hielt ich den Beleg in den Händen. Blöderweise verschob sich dann etwas nachträglich in den Fristen zum Mutterschutz, mit dem Ergebnis, dass ich den abgeschickten Antrag wieder stornieren musste, um ihn nur nochmal auszufüllen! Mit etwas Übung klickt es sich dann schneller da durch. Noch was zu den "maximal 14 Monaten Elterngeld" - die Betonung liegt auf MAXIMAL. Denn: Verlängert sich das Mutterschutzgeld, weil das Kind z.B. zu früh geboren wurde, so wird diese Zeit dem Elterngeld angerechnet, soll heißen, es gibt nix! Somit kriegen wir jetzt mit ach und krach 10 Monate zu zweit zusammen.
Hat man dann erstmal sämtliche Unterlagen beisammen (Krankenkasse, Mutterschutzgeldzuschuss, Geburtsurkunde, Meldung der Arbeitgeber usw.) schickt man dann voller Vorfreude den Antrag weg. Glücklicherweise ist darauf auch eine Checkliste, auf der man sehen kann, ob man denn auch sämtliche Belege beisammen hat. Hatte ich! ... Nur um zwei Wochen später per Post darüber informiert zu werden, dass ich doch die Elternzeit noch gar nicht vom Arbeitgeber bescheinigt bekommen habe und auch die Monate noch gar nicht angegeben hatte, in denen ich Elternzeit nehme. Hä? Ich hab doch aber meine Verdienstbescheinigung abgegeben, darauf war das alles vermerkt und im ANTRAG selbst sind die Zeiten AUFGELISTET!!!! Kann ich jetzt nicht lesen, oder hab ich ein Ei am Wandern? Also habe ich kurzerhand per Mail diese Unterlagen nochmal geschickt und es passierte, was passieren muss. Niemand meldete sich.

Hinterher telefonieren war angesagt und der etwas schläfrig klingende Mitarbeiter sagte mir dann in nörgelndem Fränkisch: "Des is 'etz beoarbeidet... sie kreigen des in den näschsten Toagen." Kann er mir das nicht kurz per Mail mitteilen? Wohl nicht.
Nun ist schon der 3. Februar, ich warte immer noch auf mein vor drei Wochen beantragtes Elterngeld. Wie es auf meinem Konto aussieht, kann sich jeder denken, der Miete und Versicherungen zu zahlen hat. Tolle Einrichtung, so ein Elterngeld!